1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Gebäudereinigung Anja Bajramovic, vertreten durch ihre Inhaberin Anja Bajramovic, Lembecker Straße 118, 46286 Dorsten, (nachfolgend "Anbieter"), gelten für alle Verträge zur Bestellung von Dienstleistung, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Anbieter hinsichtlich der vom Anbieter in seiner Webseite dargestellten Dienstleistungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Vertragsschluss
2.1 Die auf der Webseite des Anbieters enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Anbieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Anbieter.
2.2 Der Kunde kann das Angebot per E-Mail, per Fax, postalisch oder telefonisch gegenüber dem Anbieter abgeben.
2.3 Der Anbieter kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen, indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder indem er die bestellte Dienstleistung leistet, wobei insoweit die Fertigstellung der Leistung beim Kunden maßgeblich ist, oder indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert. Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Anbieter das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.4 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Anbieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Anbieter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
3. Widerrufsrecht
3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
3.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Anbieters.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Anbieters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.
4.2 Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Kunden auf der Webseite des Anbieters mitgeteilt.
4.3 Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
4.4 Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Leistung erbracht und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Preis innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.5 Eine Minderung der zu reinigenden Fläche nach Auftragserteilung um mehr als 20 % berechtigt den Anbieter zur angemessenen Anhebung der vereinbarten Einheitspreise.
5. Ausführung
5.1 Der Anbieter führt die Reinigung gemäß Beauftragung gründlich und schonend nach dem Stand der Technik aus.
5.2 Zur Aufbewahrung der vom Anbieter verwendeten Maschinen und Geräte sowie für Arbeitskleidung und Material wird durch den Kunden ein verschließbarer Raum unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Ebenso trägt der Kunde die Kosten für das für die Reinigung notwendige Wasser und den elektrischen Strom.
5.3 Den Arbeitskräften des Anbieters ist es untersagt, Einblick in Schriftstücke oder Akten des Kunden zu nehmen. Der Anbieter sorgt dafür, dass sich seine Arbeitskräfte arbeitsvertraglich verpflichten, über alle ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Vorgänge Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Arbeitsvertrages fort.
5.4 Die zur Ausführung erforderlichen Unterlagen, wie Lagepläne oder Ähnliches werden vom Kunden rechtzeitig unentgeltlich und in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt.
6. Haftung und Gewährleistung
6.1 Der Anbieter haftet für Schäden, die nachweislich und schuldhaft durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen, soweit er für diese einzustehen hat, bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht werden.
6.2 Ersatzansprüche bestehen nur, wenn dem Anbieter ein grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtenverstoß vorgeworfen werden kann. Bei der Verletzung von Kardinalspflichten (vertragliche Hauptleistungspflichten) genügt hierfür bereits leichte Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.
6.3 Bei Vorsatz und der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet der Anbieter unbeschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz wird durch obenstehende Regelungen nicht berührt.
6.4 Der Anbieter hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Auf Verlangen kann eine Versicherungsbescheinigung vorgelegt werden.
6.5 Für Schäden, die dem Anbieter nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
6.6 Im Falle eines Mangels ist der Anbieter zuerst zur Nacherfüllung berechtigt, soweit dies möglich ist. Ist dies nicht möglich oder führt dies nicht zum Erfolg, gelten die sonstigen gesetzlichen Regelungen uneingeschränkt.
6.7 Wird ein Mangel nicht rechtzeitig gerügt, ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Die gesetzlichen Regelungen für versteckte Mängel werden hiervon nicht berührt.
6.8 Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Anbieter weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Kunde keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
7. Abnahme
7.1 Die Leistungen des Anbieters gelten als vertragsgemäß abgenommen, soweit nichts anderes vereinbart wurde, wenn der Kunde einen entsprechenden Leistungsnachweis gegenzeichnet, die Leistung/den Gegenstand der Leistung in Benutzung nimmt, die Gegenzeichnung ohne Verschulden des Anbieters unterlässt oder spätestens 3 Tage nach Meldung der Fertigstellung durch den Anbieter. Führt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Abnahme durch, gilt das Werk als abgenommen.
7.2 Bei wiederkehrenden Leistungen des Anbieters gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten durch den Anbieter, spätestens aber bei Ingebrauchnahme, begründete Einwendungen erhebt, wobei Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels mitgeteilt werden müssen.
7.3 Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden; Wegen wesentlicher Mängel kann die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert werden.
8. Verzug und Unmöglichkeit
8.1 Können Termine durch Verschulden des Kunden (z. B. Betriebsurlaub, Kurzarbeit, Stationsschließungen) nicht eingehalten werden, so muss er dem Anbieter den dadurch entstehenden Schaden ersetzen. Soweit es sich um wiederkehrende Leistungen handelt, berechnet der Anbieter in diesem Fall einen Fixkostenanteil in Höhe von 15 % des Minderbetrages gemäß nachstehender Formel: Monatspreis/4,33/Anzahl der Reinigungen pro Woche = Minderbetrag pro Reinigung. Der Kunde hat unabhängig von obiger Vereinbarung die Möglichkeit, nachzuweisen, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
8.2 Kann der Anbieter unverschuldet Termine nicht einhalten, kann er diese nachholen, sobald ihm dies möglich ist. Der Vertrag bleibt in dieser Zeit weiterhin bestehen.
8.3 Die gesetzlichen Regelungen gelten ergänzend.
9. Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
10. Alternative Streitbeilegung
Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
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